Was nicht mehr so geht, wie bisher gewohnt
Mit Wirkung vom 17. März hat Bischof Dr. Franz Jung folgende Regelungen erlassen, die aktuell bis zum 19. April 2020 Geltung haben:
- Öffentliche Gottesdienste finden nicht mehr statt. Das schließt auch die Kar- und Ostertage mit ein.
- Die Erstkommunionfeiern müssen verschoben werden, bis wieder Sicherheit in der Planung besteht.
- Tauffeiern sind zu verschieben. Nottaufen sind gestattet.
- Trauungen sind zu verschieben.
- Trauergottesdienste in der Kirche finden nicht statt – Beisetzungen auf dem Friedhof sind nur im engsten Kreis möglich
- Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.
- Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet – unter Beachtung der erlassenen Hygieneregeln.
- Alle Veranstaltungen, Sitzungen, Treffen von Gruppen, Kreisen und Gremien müssen entfallen.
- Die Pfarrheime bleiben für Veranstaltungen jeder Art geschlossen.
- Für die Kommunikation sind die entsprechenden technischen Hilfsmittel zu nutzen.
- Die Pfarrbüros sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind zu den gewohnten Zeiten über Telefon oder per E-Mail erreichbar.
Für die Zeit nach dem 19. April 2020 werden weitere Anordnungen getroffen nach Einschätzung der dann aktuellen Lage.