Was nicht mehr so geht, wie bisher gewohnt

Mit Wirkung vom 17. März hat Bischof Dr. Franz Jung folgende Regelungen erlassen, die aktuell bis zum 19. April 2020 Geltung haben:

  • Öffentliche Gottesdienste finden nicht mehr statt. Das schließt auch die Kar- und Ostertage mit ein.
  • Die Erstkommunionfeiern müssen verschoben werden, bis wieder Sicherheit in der Planung besteht.
  • Tauffeiern sind zu verschieben. Nottaufen sind gestattet.
  • Trauungen sind zu verschieben.
  • Trauergottesdienste in der Kirche finden nicht statt – Beisetzungen auf dem Friedhof sind nur im engsten Kreis möglich
  • Die Krankensalbung für Einzelpersonen sowie die Begleitung von Sterbenden bleiben erlaubt.
  • Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet – unter Beachtung der erlassenen Hygieneregeln.
  • Alle Veranstaltungen, Sitzungen, Treffen von Gruppen, Kreisen und Gremien müssen entfallen.
  • Die Pfarrheime bleiben für Veranstaltungen jeder Art geschlossen.
  • Für die Kommunikation sind die entsprechenden technischen Hilfsmittel zu nutzen.
  • Die Pfarrbüros sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind zu den gewohnten Zeiten über Telefon oder per E-Mail erreichbar.

Für die Zeit nach dem 19. April 2020 werden weitere Anordnungen getroffen nach Einschätzung der dann aktuellen Lage.