Die bayerische Staatsregierung hat wie angekündigt auf der Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neu gefasst. 

Leider hat sich an den Regelungen zu Gottesdiensten hat sich nichts geändert. Geblieben ist unabhängig von Inzidenzwerten das Verbot des Gemeindegesangs. Hier war die Staatsregierung trotz einer Intervention der Kirchen zu keinen Zugeständnissen bereit.
Ebenso geblieben ist die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken.
Damit gelten auch die diözesanen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste unverändert weiter.

Die Verordnung gilt in dieser Fassung ab 8. März 2021 bis einschließlich 28. März 2021.